Sollten Sie, Ihr Kind oder einer Ihrer Angehörigen eine Sprachtherapie benötigen, dann ist der Weg klar vorgegeben: Sie müssen zum Arzt Ihres Vertrauens (Hausarzt, Neurologe, Kinderarzt, HNO-Arzt oder andere Ärzte) gehen. Dieser stellt die Diagnose und händigt Ihnen eine Verordnung über eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schlucktherapie aus. Mit dieser Verordnung können wir tätig werden und Ihnen Termine anbieten.
Für Kinder ist die Behandlung kostenfrei. Sie wird zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen. Erwachsene haben in der Regel eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes zu leisten. Hinzu kommt eine Rezeptgebühr von 10,00 EUR. Wir als Leistungserbringer sind dazu angehalten, diese Gebühren an die Kassen weiterzureichen. Es kann allerdings auch sein, dass Sie von der Zuzahlung befreit sind. In diesem Falle benötigen wir eine Kopie Ihres Befreiungsausweises. Den Befreiungsausweis müssen Sie jährlich neu beantragen. Informationen hierzu gibt Ihnen Ihre Krankenkasse.
Eine Sprachtherapie kann für Menschen jeden Alters relevant werden. Sollten Sie sich fragen, ob Sie, Ihr Kind oder eine andere Person aus ihrem persönlichen Umfeld eine Sprachtherapie benötigt,
beraten wir Sie gerne. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Therapie zu Lasten der Krankenkassen obliegt jedoch immer Ihrem Arzt.
Ein Rezept für Sprachtherapie (Heilmittelverordnung) können
je nach Störungsbild folgende Ärzte ausstellen:
• Kinderärzte
• Kinder- und Jugendpsychiater
• Neurologen
• Hals-Nasen-Ohren Ärzte
• Phoniater / Pädaudiologen
• Allgemeinmediziner
• Kieferorthopäden
• Zahnärzte
Wenn Sie eine Verordnung vom Arzt erhalten haben, können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Bedenken Sie bitte, dass zwischen Ausstellungsdatum der
Verordnung und dem ersten Termin der Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.
Für die im Erstgespräch erfolgende Befunderhebung ist es vorteilhaft, wenn sie Ihnen vorliegende Berichte über das Krankheitsbild oder etwaige vorherige Therapien mitbringen.
Auf eine darauf folgende standardisierte Diagnostik nach dem aktuellen Stand der Forschung, erfolgt dann die Entwicklung eines individuellen Therapieplans.
Da die Übungszeit in den Therapiestunden (meist 1-2x wöchentlich) in der Regel nicht ausreicht, um eine Sprachstörung zu beheben, ist es wichtig, dass Sie von uns angeleitete Übungen auch im
häuslichen Bereich durchführen. Eine eigens dafür angelegte Mappe für Ihre individuellen „Hausaufgaben“ ist hier von großem Nutzen für den Erfolg der Therapie.
Sollte es krankheitsbedingt nicht möglich sein, die Therapie in unseren Praxisräumen durchzuführen, so kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Achten Sie in diesem Fall bitte darauf, ob von
Ihrem Arzt ein Hausbesuch auf der Verordnung angekreuzt wurde. Natürlich ist bei Störungsbildern, die nicht von Ihrer Versicherung übernommen werden, auch eine private Kostenübernahme möglich.